Wie der "Standard" berichtet, sind insbesondere das Finanz- und das Justizministerium betroffen.
Das Finanzministerium beruft sich dabei auf das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz. Dieses erlaubt Behörden, bestimmte Formen des elektronischen Verkehrs einzuschränken.
Für elektronische Anfragen sei beim Finanzministerium das Kontaktformular vorgesehen. E-Mails gelten daher nicht als zulässiger Weg.
Neues Informationsfreiheitsgesetz sorgt für Streit
Das sorgt für eine kuriose Situation: Das neue österreichische Informationsfreiheitsgesetz sieht grundsätzlich vor, dass Anträge schriftlich, mündlich, telefonisch und "in jeder technisch möglichen und vorgesehenen Form" gestellt werden können.
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Entscheidend ist dabei das Wort "vorgesehen". Behörden können argumentieren, dass E-Mails eben nicht zu den vorgesehenen elektronischen Kanälen gehören.
Ob solche Einschränkungen tatsächlich mit dem neuen Grundrecht auf Information vereinbar sind, müssen letztlich die Gerichte klären.
Deshalb greift FragDenStaat zum Fax
Für FragDenStaat ist das vor allem ein praktisches Problem. Die Plattform verschickt Informationsfreiheitsanfragen normalerweise automatisch per E-Mail und dokumentiert die Antworten anschließend öffentlich.
Separate Kontaktformulare lassen sich in diesen automatisierten Ablauf nicht ohne Weiteres integrieren. Ein Fax bietet dagegen eine Möglichkeit, die Behörden weiterhin automatisiert anzusprechen.
Bilanz nach einem Jahr fällt positiv aus
Trotz der Schwierigkeiten zieht FragDenStaat nach rund einem Jahr Informationsfreiheitsgesetz eine grundsätzlich positive Bilanz.
Projektleiter Markus Hametner erklärte dem "Standard", dass auf FragDenStaat.at rund drei Viertel der Anfragen vollständig oder teilweise beantwortet würden. Nur etwa jede achte Anfrage werde vollständig abgelehnt.
Das Fax-Comeback zeigt damit vor allem eines: Auch im digitalen Österreich kann eine Informationsanfrage plötzlich wieder auf Papier und über die Telefonleitung laufen.
Österreich hat Fax erst vor Kurzem eingeschränkt
Besonders kurios ist der Zeitpunkt: Anfang 2025 wurde in Österreich die Übertragung von Gesundheitsdaten per Fax ausdrücklich verboten.
Die Folge waren teils ungewöhnliche Alternativen – Befunde wurden etwa per Taxi oder Rettungsdienst verschickt.
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