Luger-Prozess

Berufung gegen Freispruch für Linzer Ex-Bürgermeister

Ein älterer Mann im Anzug steht mit verschränkten Armen in einem hellen Raum.
© FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMM
Die Staatsanwaltschaft Linz hat Berufung angemeldet.
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Der frühere Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) wurde am Freitag vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Linz legt gegen den Freispruch nun auch Berufung ein, wie der ORF am Montag berichtet. Der Fall geht somit an das Oberlandesgericht Linz.

Im Prozess ging es um ein juristisches Gutachten im Zusammenhang mit der Affäre rund um die Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA). Luger, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll das Gutachten vor allem im eigenen Interesse beauftragt haben. Der Schaden wurde mit 19.061,15 Euro beziffert. Luger hatte den Betrag bereits vor dem Prozess zurückgezahlt.

Luger gab Hearingfragen weiter

Hintergrund des Ganzen: Die Bestellung von Dietmar Kerschbaum zum künstlerischen Geschäftsführer der LIVA im Jahr 2017. Kerschbaum hatte die Hearingfragen vorab erhalten. Luger gab das Gutachten in Auftrag, um zu klären, welche rechtlichen Folgen die Weitergabe der Bewerbungsfragen haben könnte.

Die Krux dabei: Luger selbst war es, der die Fragen weitergab. Ans Licht kam das aber erst im Sommer 2024 durch Chats zwischen Luger und Kerschbaum. Luger trat daraufhin als Bürgermeister zurück.

Ursprünglich bekam der Ex-Bürgermeister eine Diversion zugesprochen. Die wurde aber vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben.

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