Das soll rein

5 Fakten zum Klimagesetz

Ein Mann im Anzug und mit Brille steht vor einem Mikrofon vor weißem Hintergrund.
© APA/TOBIAS STEINMAURER
Klimaneutralität bis 2040, aber keine Sanktionen. Welche Bereiche betroffen sind. Wie der weitere Regierungs-Fahrplan zum Gesetz aussieht.
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Nach Verhandlungen mit Kanzler Christian Stocker (ÖVP) einigte sich die Koalition schließlich doch auf ein Klimagesetz. Der Entwurf soll schon in den nächsten Tagen veröffentlicht werden, ein Beschluss könnte im November im Nationalrat erfolgen. Das soll ins Gesetz:

  • Klimaneutralität bis 2040. Die Regierung will die völlige Klimaneutralität schaffen. Die EU-Vorgabe liegt dagegen bei  90 Prozent bis 2040.
  • Keine Sanktionen: Durch eine Standortklausel kann der Fahrplan im Falle volkswirtschaftlicher Verwerfungen korrigiert werden.
  • Betroffene Sektoren: Die angestrebte Klimaneutralität bis 2040 soll analog zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) nur jene Wirtschaftssektoren betreffen, die laut EU in nationaler Verantwortung stehen. Wettbewerbsnachteile seien unter diesem Gesichtspunkt gering, sagt Karl Steininger, Klimaexperte der Universität Graz.
  • Diese Bereiche sollen klimaneutral werden: Die Sektoren Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Abfall.
  • Ausgenommen vom Regierungsgesetz: Anlagen im EU-Emissionshandel wie weite Teile der Industrie.

Keine Sanktionen

"Wichtig dazu zu sagen ist, dass der Klimafahrplan ohne Sanktionen ist", betonte Agrar-Minister Norbert Totschnig (ÖVP).

Fahrplan

Drei Männer bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt mit EU- und Österreich-Flagge im Hintergrund.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ), Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Klimasprecher Michael Bernhard (NEOS). © APA/TOBIAS STEINMAURER

Auch wenn das Gesetz im November beschlossen wird, hat die Regierung noch länger Zeit einen genauen Fahrplan zu erstellen.

Bis Ende nächsten Jahres werde nun ein Klimafahrplan vorgelegt, in dem festgeschrieben wird, wie die Klimaziele erreicht werden sollen, erläuterte Marterbauer.

Passiert ist in den letzten fünf Jahren nicht viel´, jetzt soll es schneller gehen. Seit dem 1. Jänner 2021 hat Österreich kein gültiges Klimagesetz mehr.

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