Erhöhung um 2,27 %
Neue Steuerstufen bringen mehr Netto vom Brutto
Eine entsprechende Verordnung hat Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erlassen. Die Erhöhung entspricht zwei Dritteln der maßgeblichen Inflationsrate von 3,4 Prozent. Der jährliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt damit 2027 von bisher 13.539 Euro auf 13.846 Euro.
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Für Einkommen zwischen 13.846 und 22.491 Euro gilt der Eingangsteuersatz von 20 Prozent. Zusätzliche Einkommen bis 37.285 Euro werden mit 30 Prozent besteuert, jene darüber bis 71.960 Euro mit 40 Prozent. Ab 107.236 wird das Jahreseinkommen mit 50 Prozent besteuert. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent gilt unverändert für Einkommen ab 1 Million. Auch die diversen Absetzbeträge und Bezugsgrenzen werden um 2,27 Prozent angehoben.
Die jährliche Anpassung der Tarifstufen der Lohn- und Einkommensteuer wurde 2023 eingeführt, um die Kalte Progression genannte schleichende Steuererhöhung einzudämmen. Die Anpassung erfolgt aber nur zu zwei Dritteln der Inflation - wie nun - automatisch. Die übrigen Mehreinnahmen sollen laut Gesetz durch von der Regierung festgelegte Entlastungsmaßnahmen vor allem bei der Einkommenssteuer abgegolten werden. Dieses sogenannte "variable Drittel" wird aus Spargründen 2027 wie bereits im Vorjahr einbehalten.
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