Der Familienbonus Plus bringt Eltern bisher eine steuerliche Entlastung von bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Kind. Ab dem kommenden Jahr gelten jedoch neue Regeln: In vielen Fällen müssen sich beide Elternteile den Bonus künftig teilen. Das kann vor allem Familien mit unterschiedlich hohen Einkommen finanziell treffen.
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Für Kinder unter 18 Jahren können derzeit bis zu 2.000 Euro jährlich von der Einkommensteuer abgezogen werden. Für volljährige Kinder beträgt der maximale Bonus 700 Euro. Voraussetzung ist, dass für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Familienbonus muss geteilt werden
Künftig gilt grundsätzlich eine Aufteilung von 50 zu 50. Alternativ kann ein Elternteil 75 Prozent des Familienbonus beantragen, während dem anderen 25 Prozent zustehen. Ein Elternteil kann den gesamten Betrag nur noch in bestimmten Fällen geltend machen: etwa bei Kindern unter vier Jahren oder wenn Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht.
Besonders Teilzeitbeschäftigte könnten dadurch Geld verlieren. Denn der Bonus kann nur in Höhe der tatsächlich anfallenden Einkommensteuer genutzt werden. Verdient ein Elternteil zu wenig und zahlt kaum oder gar keine Lohnsteuer, kann ein Teil der möglichen Entlastung verfallen. Laut Diana Jusic, Steuerrechtsexpertin der Arbeiterkammer Kärnten, können dadurch bis zu 500 Euro pro Jahr verloren gehen.
Die neue Aufteilung muss beim Arbeitgeber mit einem entsprechenden Formular beantragt werden. Wer den Familienbonus bereits zwischen beiden Elternteilen aufteilt, muss nichts ändern. Auch Alleinerziehende behalten ihren alleinigen Anspruch.
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