Nicht vermittelbar

Jobcenter zahlt Mann aus Angst Arbeitslosengeld

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Ein Fall aus Deutschland sorgt für Diskussionen: Ein Koran-Vorleser soll jahrelang weitgehend von der Arbeitsvermittlung verschont worden sein. Der Grund soll laut einem Bericht der BILD die Sorge vor möglichen "Gefahrensituationen" gewesen sein.
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Amer G. lebt in Witten in Nordrhein-Westfalen und soll dort seit Jahren öffentlich Koranverse vortragen – teils auch in den frühen Morgenstunden. Gleichzeitig bezieht der Mann nach Informationen der weiterhin staatliche Unterstützung.

Besonders brisant sind interne Unterlagen des Jobcenters, die der BILD vorliegen. Darin findet sich laut dem Bericht ein Vermerk vom August 2023. Eine Arbeitsvermittlung sei wegen des "Hintergrunds" von G. nicht möglich. Zudem heißt es demnach: "Potenzielle Gefahrensituationen sollen nicht provoziert werden."

Noch am selben Tag wurde G. offenbar als "aktivierungsbefreit" eingestuft.

Keine regulären Termine mehr

Die sogenannte "Nicht-Aktivierungsphase" soll laut den Unterlagen derzeit bis Dezember 2026 laufen. G. wird demnach als "konzeptionell zurückgestellter Kunde" geführt.

Damit soll er weitgehend aus der regulären Arbeitsvermittlung herausgenommen worden sein. Termine, Maßnahmen und Stellenangebote seien dadurch deutlich reduziert worden. Gleichzeitig laufen seine staatlichen Leistungen weiter.

563 Euro im Monat

Laut einem von der BILD zitierten Jobcenter-Insider erhält G. weiterhin Leistungen. Sein aktueller Bewilligungszeitraum soll bis Juli 2027 laufen.

Als alleinstehender Leistungsbezieher erhält er demnach monatlich 563 Euro Regelsatz. G. lebt derzeit in einer Obdachlosenunterkunft, weshalb ihm laut dem Bericht keine zusätzlichen Unterkunftskosten ausgezahlt werden.

Das Jobcenter wird vom Ennepe-Ruhr-Kreis betrieben. Zu dem konkreten Fall äußerte sich der Kreis aus Datenschutzgründen nicht.

Schon vor der Zurückstellung gab es Bedenken

Die Entscheidung, G. aus der Arbeitsvermittlung zurückzustellen, soll nicht plötzlich gefallen sein. Bereits im Mai 2023 habe sich laut den Unterlagen sein Bewährungshelfer beim Jobcenter gemeldet.

G. solle demnach "nicht provoziert werden". Der zuständige Integrationscoach habe zunächst darauf hingewiesen, dass die Gesetzeslage einen solchen Umgang nicht vorsehe.

Drei Monate später wurde G. nach Rücksprache mit der Teamleitung schließlich zurückgestellt. Warum er damals unter Bewährung stand, ist laut BILD nicht bekannt.

Auch seine Familie taucht in den Akten auf

In den Unterlagen finden sich laut dem Bericht auch Hinweise auf G.s Familie. Demnach lebte seine Ehefrau im Jahr 2020 gemeinsam mit den Kindern in einem Frauenhaus.

In den Jobcenter-Akten wurde außerdem eine Auskunftssperre gegenüber dem Ehemann vermerkt. Der Aufenthaltsort der Frau durfte G. demnach nicht mitgeteilt werden.

Ministerium hält Vorgehen grundsätzlich für rechtswidrig

Besonders brisant ist die Einschätzung des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums. Gegenüber der BILD erklärte das Ministerium, es sei grundsätzlich "rechtswidrig und nicht vom Gesetz vorgesehen", Menschen wegen eines möglichen Gefährdungspotenzials aus der aktiven Arbeitsvermittlung herauszunehmen.

Auch die Bundesagentur für Arbeit erklärte laut BILD, ein Ausschluss aus der Arbeitsvermittlung allein wegen eines möglichen Gefährdungspotenzials sei bei den von ihr gemeinsam mit Kommunen betriebenen Jobcentern nicht vorgesehen.

Für den konkreten Fall ist die Bundesagentur allerdings nicht zuständig: Das Jobcenter im Ennepe-Ruhr-Kreis wird als kommunales Jobcenter allein vom Kreis betrieben.

Warum G. trotzdem seit 2023 als "konzeptionell zurückgestellter Kunde" geführt wird, blieb bei einer Anfrage zum konkreten Fall unbeantwortet.

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