Bleibt Kabarettist frei?

Gunkl-Prozess: Opfer-Oma könnte am meisten ausfassen

Ein Mann mit Brille steht vor Aktenstapeln und einem Foto von einem Büro mit Computern.
© Getty, APA, zvg
Mit Hochspannung wird der heutige Prozess am Straflandesgericht in Wien erwartet, Insider rechnen mit teilbedingter oder gänzlich bedingter Strafe für den Künstler, ziemlich sicher hinter Gitter wandern werden die beiden Erpresserinnen.
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Wien. Knapp dreieinhalb Stunden sind für die Verhandlung im Großen Schwurgerichtssaal anberaumt, dann sollen zur Mittagszeit schon die Urteile fallen. Dabei kommen die beiden Frauen - die Mutter und die Oma des missbrauchten dreijährigen Mädchens - aus der U-Haft zum Prozess, Gunkl kommt mit seinem Anwalt wohl aus der Tiefgarage, der bisher unbescholtene Kabarettist war in der Causa, die von oe24 als erstem Medium aufgedeckt wurde, bis zuletzt auf freiem Fuß bzw. wegen akuten psychischen Problemen nach Bekanntwerden der Anklage in Spitalsbehandlung. Seine Bühnen- und TV-Karriere ist definitiv zu Ende, jetzt geht es um die strafrechtlichen Konsequenzen für den 64-Jährigen.

Dreijährige missbraucht - 960 Pädo-Bilder

Zwei Frauenporträts nebeneinander mit schwarzem Balken über den Augen.
Die mutmaßlichen Gunkl-Erpresserinnen: rechts die Oma des Opfers links die Mutter, beide aus der Slowakei. © zVg

Die Staatsanwaltschaft Wien wirft Günther Paal alias Gunkl das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB vor. Anfang des Jahres 2025 soll er das unmündige Kind der Zweitangeklagten und Enkelkind der Erstangeklagten auf die unbekleideten Genitalien geküsst haben.

Darüber hinaus muss sich Gunkl für den vorsätzlichen Besitz von zumindest 960 Bildern und 19 Videodateien von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial (Verbrechen nach § 207a Abs. 3b StGB) verantworten. Strafandrohung für beide Anklagepunkte: sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Ohne über allzu große Seherfähigkeiten zu verfügen, ist hier wie bei Florian Teichtmeister eine Bewährungstrafe zu erwarten und die Verpflichtung, sich therapeutisch behandeln zu lassen anstatt auf der Forensik zu landen. Wie gesagt, der Wiener ist bisher unbescholten, zudem ist er voll geständig und reuig.

Kabarettisten 189.000 Euro abgeknöpft

Den beiden mitangeklagten Frauen wird vorgeworfen, den Künstler über eine Zeitspanne von rund eineinhalb Jahren mehrfach zu Zahlungen in Höhe von insgesamt 189.000 Euro an sie genötigt zu haben, indem sie ihn mit der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung bedrohten. Dies durch die Ankündigung, ansonsten Bilder von ihm mit dem Kind zu veröffentlichen bzw. mit entsprechenden Erzählungen an die Öffentlichkeit zu gehen (die es übrigens nicht gab). Der Vorwurf lautet daher auf schwere Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 Z 2 StGB. Die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Auch wenn viele wieder darin einen Skandal wittern werden - wenn die Frauen hinter Gitter wandern und Gunkl möglicherweise nicht -, so wird im Falle eines Schuldspruchs die Strafe innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Strafrahmens auf der Grundlage der persönlichen Schuld des oder der Angeklagten nach den Milderungs- und Erschwerungsgründen ausgemessen. Und: Eine einschlägige Vorstrafe oder die Begehung mehrerer Taten werden erschwerend gewertet, hingegen ein reumütiges Geständnis oder Unbescholtenheit mildernd. Vor allem die Großmutter soll hinlänglich amtsbekannt sein und mehrere Vorstrafen (unter anderem wegen gewerbsmäßigen Diebstahls) haben. Sie könnte am meisten ausfassen.

Und bis dann einmal alles rechtskräftig sein wird, gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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