Ab Jänner 2027 greift die Regierung Arbeitgebern tiefer in die Tasche. Denn die Lohnnebenkosten für Geringfügig Beschäftigte steigt merklich an, berichtet das Portal "finanz.at".
Für die geringfügig Beschäftigten bliebt es eine Nullnummer. Die Geringfügigkeitsgrenze wird bei 551,10 Euro eingefroren. Trotz Inflation dürfen Mini-Jobber also keinen Cent mehr dazuverdienen.
Völlig anders auf der Arbeitgeberseite. Hier steigen die Abgaben ab Jänner deutlich an. Die pauschale Dienstgeberabgabe steigt von 19,4 auf 23 Prozent. Das gilt vorerst von 2027 bis 2029. Ab 2030 soll der Satz wieder auf 21 Prozent sinken.
Auch interessant
Beschlossen wurde dies im Budgetbegleitgesetz von 2027–2028.
Geringfügige werden für Firmen teurer
Die Freigrenze für die pauschalierte Dienstgeberabgabe (DGA) bleibt mit 826,65 Euro unverändert. Das bedeutet: Erst wenn die Arbeitgeber diesen Betrag mit all Ihren geringfügig Beschäftigten im Monat überschreiten, bittet der Staat überhaupt zur Kasse.
Bedeutet konkret: Während geringfügig Beschäftigte somit keinen zusätzlichen Spielraum beim monatlichen Verdienst erhalten, müssen Arbeitgeber, bei denen die Voraussetzungen für die Dienstgeberabgabe erfüllt sind, ab 2027 mit einer höheren Belastung rechnen.
Wenn also beispielsweise zwei Aushilfen beschäftigt sind, die jeweils das Maximum von 551,10 Euro verdienen, beträgt die Gesamtsumme 1.102,20 Euro.
Damit wären die Grenze überschritten. Arbeitgeber müssen dann die 23 Prozent Abgabe auf die gesamten 1.102,20 Euro zahlen. Das bedeutet Mehrkosten von genau 253,51 Euro zusätzlich im Monat. Würden die Aushilfen zusammen unter 826,65 Euro ausmachen, fiele keine Abgabe an.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden