Viele Reisende machen das gerne: Sie fliegen Rom an, bleiben für eine Nacht und schauen sich ein paar Sehenswürdigkeiten an, bevor sie an eine der Küstenregionen weiterreisen. Oft buchen sie für den Aufenthalt eine Ferienwohnung, beispielsweise bei Airbnb.
Mindestaufenthalt gefordert
Römische Hoteliers ärgern sich darüber, denn für die Anbieter von Ferienwohnungen zur Kurzzeitvermietung gelten andere Auflagen als für Hotels. Deswegen fordert der Präsident des Hotelverbands Federalberghi Bernabò Bocca laut der ANSA: "Solange sie für eine einzige Nacht vermieten dürfen, bewegen sie sich auf unserem Markt und müssen denselben Regeln unterliegen wie wir." Er sieht einen Mindestaufenthalt von fünf Nächten als eine Lösung für das Problem.
Auch interessant
Das sind die Unterschiede
Für Hotels gelten viele strenge Auflagen wie Brandschutzvorschriften oder Anforderungen zur Ausstattung, die bei Kurzzeitvermietungen nicht erfüllt werden müssen. Dadurch entsteht, so Bocca, unlauterer Wettbewerb. Er betont, dass er kein generelles Verbot von Airbnb und Co. anstrebt: "Sie müssen besser reguliert werden."
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden