Paukenschlag
BWB ermittelt gegen Lieferando und Foodora
Wien. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat Ermittlungen wegen des Verdachts des "Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung" aufgenommen. Im März 2023 leitete die BWB eine Branchenuntersuchung im Markt für "Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen" ein, gestützt auf Hinweise zu Wettbewerbsproblemen, Medienberichte sowie Gespräche mit anderen Institutionen und EU-Wettbewerbsbehörden. Dafür wurden Daten von den zwei marktstärksten Plattformen Foodora und Lieferando sowie von 23 weiteren Bestelldiensten abgefragt. Zusätzlich wurden rund 2.500 Gastronomiebetriebe in Wien auf freiwilliger Basis befragt.
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Hohe Marktmacht im Fokus
Der österreichische Markt für "Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen" entwickelte sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch. Nach dem Marktaustritt von Uber Eats im Jahr 2019 waren lange Zeit nur Foodora und Lieferando österreichweit aktiv, ehe 2023 der Markteintritt von Wolt folgte. Die Untersuchung zeigte, dass Foodora mit Marktanteilen von rund 50 bis 60 Prozent und Lieferando mit etwa 40 bis 50 Prozent starke Marktpositionen einnehmen. Foodora ist dabei besonders in Wien stark, während Lieferando im restlichen Österreich aktiv ist. Wiener Restaurants erzielen durchschnittlich 25 bis 30 Prozent ihrer Umsätze über Online-Bestellungen (Stand 2023), berichtet die BWB in einer Aussendung.
Identifizierte Wettbewerbsprobleme
Im Zuge der Untersuchung identifizierte die BWB verschiedene wettbewerbsrelevante Verhaltensweisen wie Exklusivitätsvereinbarungen, Bestpreisklauseln sowie ungünstige Konditionen und Intransparenz. Um auf den Plattformen sichtbar zu sein, buchen Restaurants zudem verstärkt teure Werbedienstleistungen und verlieren dadurch an anderer Sichtbarkeit. BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf erklärt dazu: "Wir haben Ermittlungen wegen des Verdachts des Marktmachtmissbrauchs eingeleitet."
Verfahren und Unschuldsvermutung
Ermittlungen ermöglichen es der BWB, kartellrechtlich relevante Sachverhalte umfassend aufzuklären. Sie können zu einem gerichtlichen Verfahren oder zur Einstellung führen. Für die betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.
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