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Autofahren ab 2027 teurer: Neue Regeln für NoVA, Vignette und E-Dienstwagen
Wer ab dem 1. Jänner 2027 in Österreich einen Neuwagen mit Benzin- oder Dieselantrieb erwirbt, muss tiefer in die Tasche greifen. Grund dafür ist eine gesetzliche Anpassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die direkt an den CO2-Ausstoß gekoppelt ist. Der maßgebliche CO2-Abzugsbetrag sinkt zu Jahresbeginn von bisher 91 auf 88 Gramm pro Kilometer.
Autofahren ab 2027 teurer: Neue Regeln für NoVA, Vignette und E-Dienstwagen
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Durch diese Herabsetzung erhöht sich der NoVA-Steuersatz bei zahlreichen gängigen Fahrzeugmodellen um genau einen Prozentpunkt. Die weiteren Parameter der Berechnung bleiben unverändert: Die Malusgrenze verharrt bei 155 Gramm CO2 je Kilometer, wobei für jedes darüber liegende Gramm ein Zuschlag von 80 Euro verrechnet wird. Ebenso bleiben die Obergrenze des Steuersatzes von 80 Prozent und der gesetzliche Abzugsbetrag von 350 Euro aufrecht.
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Käufer können die Teuerung über eine Übergangsfrist abfedern: Wer bis spätestens 30. November 2026 einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag abschließt und das Auto vor dem 1. April 2027 geliefert bekommt, darf die günstigeren NoVA-Werte von 2026 anwenden. Reine Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge mit null Gramm CO2-Ausstoß bleiben weiterhin gänzlich von der NoVA befreit.
Autobahnvignette wird teurer und rein digital
Auch bei der Benützung des hochrangigen Straßennetzes kommt es zu Neuerungen. Die Pkw-Jahresvignette kostet ab 2027 rund 108,90 Euro, was gegenüber dem bisherigen Tarif von 106,80 Euro einem Anstieg um etwa zwei Prozent entspricht. Ursprünglich war eine deutlich stärkere Preisanpassung vorgesehen, die von der Bundesregierung jedoch abgemildert wurde.
Gleichzeitig erfolgt eine historische Umstellung im System: Die traditionelle Klebevignette wird ab 2027 komplett eingestellt und ausschließlich durch die digitale Vignette ersetzt. Autolenker, die sich ihre Jahresvignette für 2027 noch vor dem 31. Dezember 2026 sichern, bezahlen nach vorliegenden Informationen den alten Preis von 106,80 Euro und sparen somit rund zwei Euro.
E-Firmenwagen: Sachbezug schmälert monatliches Nettoeinkommen
Eine gravierende finanzielle Schlechterstellung betrifft Arbeitnehmer, die ihren elektrischen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen dürfen. War diese private Nutzung bislang komplett abgabenfrei, greift ab dem 1. Jänner 2027 erstmals eine Sachbezugsbesteuerung.
- Regelung ab 2027: Der monatliche Sachbezug beträgt 0,375 Prozent der Anschaffungskosten, gedeckelt mit maximal 180 Euro pro Monat.
- Verschärfung ab 2028: Der Satz steigt auf 0,625 Prozent der Anschaffungskosten, die monatliche Höchstgrenze klettert auf 300 Euro.
- Gültigkeit: Die Besteuerung gilt ausnahmslos für alle E-Dienstwagen, somit auch für bereits bestehende Dienstverhältnisse und laufende Leasingverträge.
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Da der Sachbezug sowohl der Lohnsteuer als auch den Beiträgen zur Sozialversicherung unterworfen ist, schlägt der Betrag unmittelbar auf dem Gehaltszettel durch.
Spritpreise: Ungewissheit bei CO2-Steuer und Spritpreisbremse
Hinsichtlich der laufenden Betriebskosten an den Zapfsäulen herrscht noch Unklarheit. Die seit 2022 bestehende nationale CO2-Bepreisung liegt 2025 und 2026 bei 55 Euro je Tonne, was an den Tankstellen rund 15 Cent pro Liter Benzin und 16,5 Cent pro Liter Diesel inklusive Umsatzsteuer ausmacht. Da der Start des EU-weiten Emissionshandels ETS 2 für Gebäude und Verkehr auf 2028 verschoben wurde, behält Österreich das eigene System bis Ende 2027 bei. Wie hoch der Tonnenpreis für 2027 festgelegt wird, ist derzeit noch offen.
Ebenso ungewiss bleibt die Zukunft der aktuellen Spritpreisbremse, die im Oktober und November 2026 durch eine Absenkung der Mineralölsteuer um 6,7 Cent je Liter und eine Margenbegrenzung von 3,5 Cent für Konzerne für eine rechnerische Entlastung von etwa zwölf Cent pro Liter sorgte. Sollte diese Hilfsmaßnahme von der Regierung zum Monatsende nicht verlängert werden, droht an den Tankstellen ein abrupter Preissprung um bis zu zwölf Cent. Immerhin ein Posten bleibt den Lenkern stabil erhalten: Die motorbezogene Versicherungssteuer, die seit April 2025 auch für Elektroautos fällig wird, erfährt 2027 keine Erhöhung.
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