Innsbruck. Der bisher in der Innsbrucker Justizanstalt in U-Haft sitzende René Benko hat am Donnerstag die Gefängnismauern hinter sich lassen können und ist in den elektronisch überwachten Hausarrest übergewechselt. Dem Signa-Gründer war in einer Haftprüfungsverhandlung am Mittwoch vom Landesgericht Innsbruck die beantragte Fußfessel genehmigt worden.
Anwalt: "Endlich sieht er Korrespondenz"
Der 49-jährige Benko, der seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft saß, wird fortan in einer angemieteten 60 Quadratmeter Mietwohnung nahe seiner Familie in Tirols Landeshauptstadt leben. Star-Anwalt Norbert Wess sagt oe24, dass er Benko in der Wohnung besuchen werde. Benko dürfe auch in eine Anwaltskanzlei kommen. "Endlich hat Benko Zugriff auf seine gesamte Korrespondenz", sagt Wess oe24. "Das ist ihm in Haft immer verweigert worden."
Es dürften mehr als eine Million Datensätze sein, auf die der einstige Signa-Boss jetzt zugreifen kann. Der Anwalt kann keine Zahl nennen, hält aber fest: "Es war ein Kampf mit ungleichen Waffen, dass die Staatsanwaltschaft aus allen elektronischen Daten heraussuchen konnte, was meinem Mandanten schaden könnte, er selbst hatte aber bis jetzt keinen Zugriff darauf."
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Star-Verteidiger Wess hatte in seinem Antrag auf Fußfessel unter anderem damit argumentiert, dass sich sein Mandant nur außerhalb der Justizanstalt angemessen auf die bevorstehenden komplexen Verhandlungen vorbereiten könne. Auch das Wohlverhalten Benkos in Haft sowie die, für Fälle der mutmaßlichen Wirtschaftskriminalität, lange Dauer der U-Haft führte der Rechtsanwalt ins Treffen. Die WKStA legte Beschwerde ein.
Neuer Prozess
Am 4. und 5. November muss sich der Tiroler indes erneut am Innsbrucker Landesgericht verantworten: Konkret wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Benko vor, gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und die Stiftung "betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro" geschädigt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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