Europäischer Gerichtshof
Hassprediger darf ausgeliefert werden
Ab Hamza darf von Großbritannien an die USA überstellt werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat keine Einwände gegen die Auslieferung des islamischen Hasspredigers Abu Hamza von Großbritannien an die USA. Allerdings sollten die britischen Behörden mit der Überstellung Abu Hamzas und fünf weiterer radikaler Islamisten drei Monate warten, bis die Berufungsfrist für dieses Urteil abgelaufen sei, hieß es in dem Urteil des EGMR von Dienstag in Straßburg.
Den Islamisten drohe in den USA nicht die Todesstrafe und ihnen würde auch nicht der Zugang zu Rechtsmitteln verweigert, hatte das Gericht schon vorher erklärt. Die sechs Islamisten sind in Großbritannien inhaftiert. Die USA werfen dem in Ägypten geborenen Abu Hamza elf verschiedene Straftaten vor. Er soll unter anderem zwischen 1998 und 2000 ein Trainingscamp für Terroristen in Oregon (USA) organisiert und 1998 eine Geiselnahme im Jemen geplant haben. Die übrigen Islamisten sollen Anschläge in den USA geplant haben.
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