AUA: Übernahmekommission billigt längere Frist
Die Verlängerung der Frist für die Erteilung dieser Genehmigungen bis 31. August 2009 durch Lufthansa verhindere das Scheitern des Angebots und diene damit den Interessen der Angebotsadressaten. Lufthansa ändere somit die Angebotsunterlage zugunsten der Beteiligungspapierinhaber. Die Bieterin könne jedoch bis Freitag, den 31. Juli 2009, 24.00 Uhr, noch erklären, dass sie am Übernahmeangebot an die Aktionäre der AUA nicht festhalten will. Eine solche Erklärung werde vom Fortschritt der europarechtlichen Verfahren abhängen.
Die Lufthansa verlängere weiters die am 14. August 2009 endende Nachfrist zur Annahme des Übernahmeangebotes freiwillig so weit, dass den Angebotsadressaten ab Bekanntgabe des Eintritts aller aufschiebenden Bedingungen noch acht Börsetage zur Annahme des Angebots zur Verfügung stehen. Jenen Aktionären, die das Angebot bereits angenommen haben, räumt die LH ein Rücktrittsrecht für 10 Börsetage ab Veröffentlichung der Angebotsänderung ein.
Nach Ansicht der Übernahmekommission darf sich Lufthansa unter diesen speziellen Umständen auf die im Angebot vorgesehene Mindestannahmeschwelle von 75 Prozent der stimmberechtigten Aktien weiterhin berufen, heißt es in der Erklärung.
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