Lieblingsgegend
Wohnen, wo andere Urlaub machen: Salzkammergut
Rainhard Fendrich, Florian Silbereisen, Andi Goldberger und Hermann Maier sind nur einige der Promis, die im Salzkammergut zumindest ihren Zweitwohnsitz haben. Das ist kein Wunder: Die spiegelglatten Seen, die Berge, die klare Luft, die gepflegten Dörfer und die tendenziell freundlichen Menschen bedeuten eben Lebensqualität pur und sind auch ein Grund, warum es Urlauber aus dem In- und Ausland hierherzieht. Glücklich, wer dort zu Hause sein kann!
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Wohnen zwischen Bergen und Seen
Diese traditionelle Sommerfrische-Region liegt dort, wo Salzburg, Oberösterreich und die Steiermark zusammentreffen. Fuschl, Hallstatt, Gmunden, Bad Ischl, St. Wolfgang und Bad Aussee gehören zu den bekanntesten Orten des Salzkammerguts. Doch schön ist es eigentlich überall: Wer die Aussicht auf hohe Berge genießt, fühlt sich im südlichen Teil der Region besonders wohl, dort wo schon der Dachsteingletscher herüberblitzt. Weiter und lieblicher wird die Hügellandschaft rund um Fuschl-, Mond- und Irrsee. Dort sind auch Westbahnstrecke, Autobahn und die Stadt Salzburg nicht mehr weit.
Das tägliche Urlaubsgefühl
Tür auf und raus in die Natur: Radfahren, Bergwandern oder ein Tag am See – das ist hier nicht den Urlaubswochen vorbehalten, sondern gehört für Ortsansässige zum Alltag. Was für ein Luxus, nach der Arbeit zur Abkühlung noch schnell in den nahegelegenen See zu springen! Ein Luxus, den man sich leisten können muss? – Zu den billigsten Wohngegenden gehört das Salzkammergut wirklich nicht. Aber wenn es nicht eine Villa mit eigenem Seezugang sein muss, kann man auch im Salzkammergut zu halbwegs leistbaren Preisen wohnen.
Zweitwohnsitz gesucht?
Von einem Feriendomizil am See träumen viele Menschen. Genau deshalb wurde die Zahl der Immobilien, die im Salzkammergut als Zweitwohnsitz genutzt werden dürfen, streng begrenzt. Bei der Immobiliensuche heißt es daher aufpassen und nachfragen: Liegt die Wunschimmobilie in einer sogenannten Vorbehalts- oder Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinde? Und verfügt sie in diesem Fall über einen rechtskräftigen Freizeitwohnsitzbescheid? Falls nicht, darf sie nur als Hauptwohnsitz genutzt werden.
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